
Im Sommer gibt es nichts Schöneres als angenehme Temperaturen in der Fahrerkabine des Lastwagens. Eine Standklimaanlage hilft dem Fahrer, sich in der Kabine besser auszuruhen – oder sogar zu schlafen. Darüber hinaus ist eine Standklimaanlage auch eine umweltfreundliche Lösung, die aufgrund ihrer energieeffizienten und kraftstoffsparenden Wirkung auch gut für den Geldbeutel ist.
Ausgeruhter Fahrer ist aufmerksamer, fährt sicherer und arbeitet effizienter
Ein gut ausgeruhter Fahrer ist im Straßenverkehr aufmerksamer. Laut einer Studie von Veilig Verkeer Nederland reagieren müde Fahrer langsamer auf Reize und handeln weniger präzise. Dadurch haben sie durchschnittlich 3 bis 8 Mal häufiger einen Verkehrsunfall mit Verletzungen. Ungefähr 25% sowohl der Berufsfahrer als auch der privaten Fahrer geben an, schon einmal am Steuer eingeschlafen zu sein; etwa die Hälfte gibt an, schon einmal sehr müde am Steuer gesessen oder fast eingeschlafen zu sein.
Kraftstoff sparen und CO2-Emissionen reduzieren
Eine Standklimaanlage funktioniert ohne dass der Motor laufen muss. Dadurch verbraucht eine Standklimaanlage weniger Kraftstoff und reduziert die CO2-Emissionen. So kann der Motor ausgeschaltet bleiben und dennoch herrscht eine angenehme Temperatur in der Kabine.
45 % steuerliche Absetzbarkeit mit der Energieinvestitionsabzugsbetrag (EIA)
Die EIA ist eine steuerliche Abzugsregelung. Die Regelung bietet Unternehmern, die in energieeffiziente Betriebsmittel und erneuerbare Energien investieren, einen direkten finanziellen Vorteil. Zusätzlich zur Abschreibung können Sie von diesen Investitionen einen zusätzlichen Betrag vom Gewinn abziehen. Wenn Sie keinen Gewinn erzielt haben, haben Sie auch keinen Vorteil von der EIA. Für 2021 beträgt der Abzug 45 % der Investition (Anschaffungs- und Herstellungskosten).
Standklimaanlage ab dem 1. Juli 2021 verpflichtend*
Die FNV hat mit Arbeitgebern im Transport- und Logistikbereich eine Verhandlungsvereinbarung über einen neuen Tarifvertrag für den Güterverkehr erzielt. Der neue zweijährige Tarifvertrag, der vollständig als Tarifvertrag für den Güterverkehr auf der Straße und die Vermietung von Mobilkranen bezeichnet wird, gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022. Im Tarifvertrag wurde auch vereinbart, dass alle neuen Lastwagen (Bestelldatum nach dem 1. Juli) eine Standheizung und Standklimaanlage erhalten, die auch bei ausgeschaltetem Motor funktionieren.
*Hinweis: Derzeit wird noch über den neuen Tarifvertrag abgestimmt, Ergebnisse werden voraussichtlich um den 16. Juni 2021 erwartet.
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